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Die Kanzlei Frings & Höhne vertritt und berät sowohl private als auch gewerbetreibende Mandanten in Zivilrechts- und Strafrechtssachen.
Unser Ziel ist die persönliche, schnelle und kompetente Beratung und Vertretung unserer Mandanten. Unsere Kanzlei bietet eine zuverlässige Schnittstelle zwischen Recht und Praxis. Wir helfen unseren Mandanten das Recht zu verstehen, bieten effektive Lösungen und Sicherheit sowohl im konkreten Fall, als auch für die Zukunft.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Strafrecht und Zivilrecht, insbesondere im Baurecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht.
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Aktuelles
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs reicht es für die Kündigung eines Mietvertrages mit einer Außen-GbR aus, wenn die Kündigung nur einem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht. Dies gilt nach den Entscheidungen des Gerichts selbst den Fall, dass die Vertretungsbefugnis nur allen Gesellschaftern der gemeinschaftlich zusteht. Der Kündigung muss entnommen werden können, dass das Mietverhältnis mit der Gesellschaft gekündigt werden soll.
(BGH, Urteil vom 23.11.2011 – XII ZR 210/09)
Weitere Entscheidungen finden Sie unter [ Wissenswertes ].
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