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Die Kanzlei Frings & Höhne vertritt und berät sowohl private als auch gewerbetreibende Mandanten in Zivilrechts- und Strafrechtssachen.
Unser Ziel ist die persönliche, schnelle und kompetente Beratung und Vertretung unserer Mandanten. Unsere Kanzlei bietet eine zuverlässige Schnittstelle zwischen Recht und Praxis. Wir helfen unseren Mandanten das Recht zu verstehen, bieten effektive Lösungen und Sicherheit sowohl im konkreten Fall, als auch für die Zukunft.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Strafrecht und Zivilrecht, insbesondere im Baurecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht.
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Aktuelles
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln tritt auch die erhöhte einfache Betriebsgefahr eines Kleintransporters vollständig zurück, wenn ein Fußgänger mit dunkler Kleidung bei Rotlicht die Straße überquert und vom Fahrzeug erfasst wird.
(OLG Köln, Beschluss vom 19.3.2012 - 16 U 169/11 = NJW-Spezial 2012, 299)
Weitere Entscheidungen finden Sie unter [ Wissenswertes ].
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